Rechnung

ZUGFeRD, EU-Norm 16931

Elektro­nische Rechnungen im modernen Geschäfts­verkehr

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektro­nische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides e‑Rechnungsformat, das sowohl maschi­nen­lesbare XML-Daten als auch eine visuell darstellbare PDF-Datei kombi­niert. Es ermög­licht Unter­nehmen, Rechnungen elektro­nisch auszu­tau­schen, ohne auf eine papier­ba­sierte oder rein digitale Lösung beschränkt zu sein. ZUGFeRD bietet eine standar­di­sierte Struktur, die eine automa­ti­sierte Verar­beitung durch Buchhal­tungs- und ERP-Systeme erleichtert.

Die EU-Norm 16931

Die europäische Norm EN 16931 legt die Anfor­de­rungen an die elektro­nische Rechnungs­stellung für den öffent­lichen Sektor fest. Sie wurde von der Europäi­schen Kommission entwi­ckelt, um den grenz­über­schrei­tenden Handel zu erleichtern und die Effizienz von Geschäfts­pro­zessen zu steigern. Die Norm definiert ein einheit­liches Daten­modell für elektro­nische Rechnungen und stellt sicher, dass diese inter­ope­rabel und rechts­konform sind.

Vorteile von ZUGFeRD und der EU-Norm 16931

  1. Rechts­kon­for­mität: ZUGFeRD in der Version 2.1 entspricht der EU-Norm 16931 und ist somit für die elektro­nische Rechnungs­stellung im öffent­lichen Sektor in der EU geeignet.
  2. Automa­ti­sierung: Die standar­di­sierte XML-Struktur ermög­licht eine direkte Integration in ERP- und Buchhal­tungs­systeme, wodurch manuelle Eingaben entfallen.
  3. Zeit- und Kosten­ein­sparung: Durch die elektro­nische Verar­beitung werden Druck‑, Versand- und Archi­vie­rungs­kosten reduziert.
  4. Inter­ope­ra­bi­lität: Unter­nehmen und Behörden in der gesamten EU können ZUGFeRD-konforme Rechnungen problemlos austau­schen.
  5. Hybrid­lösung: Die Kombi­nation aus PDF und XML stellt sicher, dass Rechnungen sowohl von Menschen als auch von Maschinen lesbar sind.

ZUGFeRD in der Praxis

ZUGFeRD findet Anwendung in verschie­denen Branchen, insbe­sondere im B2B- und B2G-Bereich (Business-to-Government). Öffent­liche Auftrag­geber in Deutschland sind seit dem 27. November 2020 verpflichtet, elektro­nische Rechnungen gemäß EN 16931 anzunehmen. Unter­nehmen, die mit Behörden oder inter­na­tio­nalen Geschäfts­partnern zusam­men­ar­beiten, profi­tieren von der Kompa­ti­bi­lität und den effizi­enten Prozessen.

Fazit

Die Einführung von ZUGFeRD und die EU-Norm 16931 haben die elektro­nische Rechnungs­stellung erheblich verein­facht und standar­di­siert. Unter­nehmen und öffent­liche Insti­tu­tionen können durch die Nutzung dieser Formate ihre Prozesse optimieren, Kosten senken und gleich­zeitig den gesetz­lichen Anfor­de­rungen entsprechen. Wer seine Rechnungs­ver­ar­beitung moder­ni­sieren will, sollte sich mit ZUGFeRD und der EU-Norm 16931 intensiv ausein­an­der­setzen.