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EOOD als Tochter­firma der Genos­sen­schaft

Kann eine deutsche Genos­sen­schaft eine bulga­rische EOOD als Tochter­firma kaufen oder ist die EOOD an eine Person gebunden?

In Bulgarien ist die EOOD (Еднолично дружество с ограничена отговорност) eine „Einper­sonen-GmbH“. Sie funktio­niert im Prinzip wie eine deutsche GmbH mit nur einem Gesell­schafter.

  • Eigen­tümer / Gesell­schafter: Der Gesell­schafter kann jede natür­liche oder juris­tische Person sein – also auch eine auslän­dische Gesell­schaft. Es muss keine einzelne Privat­person sein.
  • Übertragung der Anteile: Die Geschäfts­an­teile der EOOD können verkauft und übertragen werden. Dafür braucht man einen notariell beurkun­deten Anteils­kauf­vertrag in Bulgarien, der beim bulga­ri­schen Handels­re­gister einge­tragen wird.
  • Bezeichnung nach Anteilskauf: Auch wenn die EOOD nur einen Gesell­schafter hat, bleibt sie formal eine EOOD. Wenn mehrere Gesell­schafter hinzu­kommen, wird sie automa­tisch zur OOD.
  • Genos­sen­schaft in Deutschland: Eine deutsche einge­tragene Genos­sen­schaft (eG) ist eine juris­tische Person und darf Betei­li­gungen an anderen Unter­nehmen erwerben, wenn das mit ihrem Satzungs­zweck vereinbar ist.

👉 Fazit:
Ja, eine deutsche eG kann ohne Weiteres die 100 % der Anteile an einer bulga­ri­schen EOOD übernehmen. Die EOOD ist nicht an eine natür­liche Person gebunden, sondern kann auch einer auslän­di­schen juris­ti­schen Person gehören.