Kann eine deutsche Genossenschaft eine bulgarische EOOD als Tochterfirma kaufen oder ist die EOOD an eine Person gebunden?
In Bulgarien ist die EOOD (Еднолично дружество с ограничена отговорност) eine „Einpersonen-GmbH“. Sie funktioniert im Prinzip wie eine deutsche GmbH mit nur einem Gesellschafter.
- Eigentümer / Gesellschafter: Der Gesellschafter kann jede natürliche oder juristische Person sein – also auch eine ausländische Gesellschaft. Es muss keine einzelne Privatperson sein.
- Übertragung der Anteile: Die Geschäftsanteile der EOOD können verkauft und übertragen werden. Dafür braucht man einen notariell beurkundeten Anteilskaufvertrag in Bulgarien, der beim bulgarischen Handelsregister eingetragen wird.
- Bezeichnung nach Anteilskauf: Auch wenn die EOOD nur einen Gesellschafter hat, bleibt sie formal eine EOOD. Wenn mehrere Gesellschafter hinzukommen, wird sie automatisch zur OOD.
- Genossenschaft in Deutschland: Eine deutsche eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person und darf Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, wenn das mit ihrem Satzungszweck vereinbar ist.
👉 Fazit:
Ja, eine deutsche eG kann ohne Weiteres die 100 % der Anteile an einer bulgarischen EOOD übernehmen. Die EOOD ist nicht an eine natürliche Person gebunden, sondern kann auch einer ausländischen juristischen Person gehören.




