Nantes

Kurzzeit­ver­mietung über Solidara

Wenn ich eine Wohnung in Nantes über eine kleinere Plattform einer Partner­firma in Bulgarien anbiete, muss diese dann die Vermie­tungs­daten automa­tisch an franzö­sische Behörden übermitteln?

Ja, auch kleinere Platt­formen oder Partner­firmen im Ausland (z. B. in Bulgarien) müssen die Vermie­tungs­daten an franzö­sische Behörden übermitteln, wenn sie in der EU aktiv sind oder Unter­künfte in Frank­reich anbieten. Hier die wichtigsten Punkte für Ihre Situation:

1. EU-weite Pflicht zur Daten­über­mittlung ab Mai 2026

  • Die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 zur Kurzzeit­ver­mietung trat am 20. Mai 2024 in Kraft und muss bis 20. Mai 2026 in allen Mitglied­staaten umgesetzt werden.
  • Alle Online-Platt­formen (auch kleinere oder auslän­dische wie Ihre Partner­firma in Bulgarien), die Kurzzeit­ver­mie­tungen in der EU anbieten, sind verpflichtet:
    • Vermie­tungs­daten (z. B. Adresse der Unter­kunft, Vermie­tungs­dauer, Gastdaten) automa­tisch an die zustän­digen natio­nalen Behörden (in Frank­reich: Bundes­netz­agentur-Äquivalent) zu übermitteln.
    • Nur regis­trierte Unter­künfte (mit franzö­si­scher Regis­trie­rungs­nummer) dürfen inseriert werden. Ohne diese Nummer müssen Platt­formen das Inserat sperren oder löschen.

2. Betrifft das auch bulga­rische Platt­formen?

  • Ja, wenn die Plattform:
    • Unter­künfte in Frank­reich (z. B. Ihre Wohnung in Nantes) anbietet oder
    • in der EU nieder­ge­lassen ist (auch wenn der Server in Bulgarien steht).
  • Die franzö­si­schen Behörden können die Daten­abgabe erzwingen, selbst wenn die Plattform ihren Sitz außerhalb Frank­reichs hat. Bei Nicht­ein­haltung drohen der Plattform Bußgelder oder Sperrungen in der EU.
  • Ihre Wohnung in Nantes muss regis­triert sein (mit franzö­si­scher Regis­trie­rungs­nummer), unabhängig von der Plattform.
  • Die bulga­rische Plattform muss Ihre Daten an Frank­reich melden, wenn sie legal in der EU operieren will.
  • Falls die Plattform die Regeln nicht einhält, riskiert sie Sanktionen – Ihre Vermietung wäre dann illegal, und Sie könnten als Vermieter haften (z. B. Bußgelder bis 100.000 € bei nicht geneh­migter Zweit­wohnsitz-Vermietung).

4. Was müssen Sie tun?

  1. Regis­trie­rungs­nummer beantragen (über taxedesejour.nantesmetropole.fr) und im Inserat angeben.
  2. Prüfen, ob die bulga­rische Plattform die EU-Regeln einhält – falls nicht, wechseln Sie zu einer konformen Plattform (z. B. Airbnb, Booking.com), um rechts­sicher zu bleiben.
  3. Kurtaxe erheben und abführen (auch bei auslän­di­schen Platt­formen).

Fazit:

Die bulga­rische Plattform muss die Daten übermitteln, wenn sie in der EU aktiv ist. Ohne Regis­trie­rungs­nummer und korrekte Meldung ist Ihre Vermietung in Nantes nicht legal – egal über welche Plattform.