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Gemäß Schrems II-Urteil (EuGH 2020) gilt: Der Datentransfer in die USA ist problematisch, wenn dortige Anbieter wie Google (Gmail, Google Workspace, Google Cloud) beteiligt sind, da US-Behörden auf die Daten zugreifen können (Cloud Act, FISA 702).
Das gilt auch nach der Einführung des EU-US Data Privacy Framework seit 2023 immer noch.
Für Unternehmen und auch private Vermieter mit geschäftlichem Bezug bedeutet das:
👉 Damit wird klar: Die Nutzung von Gmail & Co. für Geschäfts-E-Mails stellt im Lichte von Schrems II ein Risiko dar – und genau da setzt ein Netzwerk wie Solidara.net an, indem es sichere Alternativen aufzeigt und Partnern hilft, pragmatisch datenschutzkonform zu bleiben — z.B. dadurch, dass Interessentendaten generell gemeinschaftlich verwaltet und im Netzwerk wiederverwendet werden. also noch gar nicht in der eigenen Firmen-CRM-Datenbank oder im eigenen E‑Mail-System gespeichert werden.
Denn so müssen Interessentendaten von den einzelnen Netzwerkmitgliedern nicht einzeln geschützt werden, sondern können allein nur im gemeinschaftlichen KONTAKTOO-Netzwerk und auf einer speziellen KONTAKTOO-E-Mail-Adresse für Interessenten verwaltet werden, unter der auch gleich automatisiert Spam-E-Mails per KI aussortiert werden. Das senkt sowohl Kosten als auch Risiken der einzelnen Firma und verlagert diese auf das Netzwerk und seine professionellen Betreiber als Auftragsverarbeiter.
Hinweis zur Inhaltserstellung:
Dieser Beitrag wurde vom oben genannten Autor erstellt und dabei ggf. teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert. Inhalte können bei Bedarf manuell überarbeitet worden sein – insbesondere bei Aktualisierungen aufgrund von Leserkommentaren oder neuen Entwicklungen. Wir bemühen uns um größtmögliche Genauigkeit und freuen uns über konstruktives Feedback.