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Solida­ri­sches Wirtschaften Koope­ratsia

Vermeidung von verdeckter Gewinn­aus­schüttung

Der Vorwurf der verdeckten Gewinn­aus­schüttung (VGA) – ist genau der Punkt, an dem viele solida­rische Finan­zie­rungs­mo­delle scheitern, wenn sie nicht sauber geregelt sind.

1. Unter­schied Gewinn vs. Darle­henszins

  • Gewinn­aus­schüttung = Anteil am Jahres­über­schuss, typischer­weise nach Kapital­be­tei­ligung (bei Kapital­ge­sell­schaften) oder nach Nutzungs­anteil (bei Genos­sen­schaften).
  • Darle­henszins = Entgelt für die Überlassung von Kapital, unabhängig vom Geschäfts­erfolg der Organi­sation.

👉 Solange die Zahlungen klar als Zinsen für Darlehen dekla­riert und aus einem vorher verein­barten Zinsschema berechnet werden, ist es keine Gewinn­aus­schüttung.

2. Gefahr der „verdeckten Gewinn­aus­schüttung“ (VGA)

Eine VGA wird in Bulgarien (wie in Deutschland) dann gesehen, wenn:

  • Zahlungen an Mitglieder nicht markt­üblich oder nicht sachlich begründet sind,
  • die Vergütung von Geschäfts­er­geb­nissen abhängt (dann wäre es Gewinn­be­tei­ligung),
  • die Regeln nur für einzelne Mitglieder gelten und nicht für alle gleich.

3. Absicherung durch Punkte-System

Damit unser Modell nicht als VGA gilt:

  • Die Basis­ver­zinsung muss als markt­üblich erkennbar sein (z. B. 2–3 % bei Mitglie­der­dar­lehen).
  • Die Zusatz­ver­zinsung nach Punkten darf nicht als verdeckte Dividende wirken → deshalb:
    • Punkte müssen an objektive Mitwirkung/Nutzung gebunden sein, nicht an Kapital.
    • Alle Mitglieder müssen gleiche Chancen haben, Punkte zu sammeln.
    • Die Maximal­ver­zinsung (z. B. 5–6 %) sollte im Rahmen üblicher Mitglie­der­dar­lehen bleiben.
  • Statt „höhere Zinsen“ könnte man einen Teil der Belohnung als Rabatt, Gutschein oder Dienst­leistung ausge­stalten → das stärkt den Nutzungs­cha­rakter und senkt das VGA-Risiko.

4. Vorteile bulga­ri­sches Genos­sen­schafts­recht

Im bulga­ri­schen Genos­sen­schafts­gesetz ist ausdrücklich vorge­sehen, dass Mitglieder Nutzungsboni oder Preis­vor­teile bekommen dürfen. Das ist keine Gewinn­aus­schüttung, sondern förder­ori­en­tierte Rückver­gütung.
Wenn unser Punkte­system also als Rückvergütung/Nutzungsbonus läuft, sind wir rechtlich auf der sicheren Seite.

✅ Fazit:
Du läufst nur dann Gefahr, dass es als verdeckte Gewinn­aus­schüttung angesehen wird, wenn du die Zinsen quasi gewin­n­ab­hängig oder übermäßig hoch festlegst.
Wenn du es sauber trennst in:

  • Basiszins (klarer Darle­henszins, markt­üblich),
  • Zusatz­punkte (Rückver­gütung oder Bonus für Mitwirkung/Nutzung),

→ dann passt es zum Genos­sen­schafts­ge­danken und ist keine VGA, sondern solida­ri­sches Wirtschaften.


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