Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung
Der Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung (VGA) – ist genau der Punkt, an dem viele solidarische Finanzierungsmodelle scheitern, wenn sie nicht sauber geregelt sind.
1. Unterschied Gewinn vs. Darlehenszins
- Gewinnausschüttung = Anteil am Jahresüberschuss, typischerweise nach Kapitalbeteiligung (bei Kapitalgesellschaften) oder nach Nutzungsanteil (bei Genossenschaften).
- Darlehenszins = Entgelt für die Überlassung von Kapital, unabhängig vom Geschäftserfolg der Organisation.
👉 Solange die Zahlungen klar als Zinsen für Darlehen deklariert und aus einem vorher vereinbarten Zinsschema berechnet werden, ist es keine Gewinnausschüttung.
2. Gefahr der „verdeckten Gewinnausschüttung“ (VGA)
Eine VGA wird in Bulgarien (wie in Deutschland) dann gesehen, wenn:
- Zahlungen an Mitglieder nicht marktüblich oder nicht sachlich begründet sind,
- die Vergütung von Geschäftsergebnissen abhängt (dann wäre es Gewinnbeteiligung),
- die Regeln nur für einzelne Mitglieder gelten und nicht für alle gleich.
3. Absicherung durch Punkte-System
Damit unser Modell nicht als VGA gilt:
- Die Basisverzinsung muss als marktüblich erkennbar sein (z. B. 2–3 % bei Mitgliederdarlehen).
- Die Zusatzverzinsung nach Punkten darf nicht als verdeckte Dividende wirken → deshalb:
- Punkte müssen an objektive Mitwirkung/Nutzung gebunden sein, nicht an Kapital.
- Alle Mitglieder müssen gleiche Chancen haben, Punkte zu sammeln.
- Die Maximalverzinsung (z. B. 5–6 %) sollte im Rahmen üblicher Mitgliederdarlehen bleiben.
- Statt „höhere Zinsen“ könnte man einen Teil der Belohnung als Rabatt, Gutschein oder Dienstleistung ausgestalten → das stärkt den Nutzungscharakter und senkt das VGA-Risiko.
4. Vorteile bulgarisches Genossenschaftsrecht
Im bulgarischen Genossenschaftsgesetz ist ausdrücklich vorgesehen, dass Mitglieder Nutzungsboni oder Preisvorteile bekommen dürfen. Das ist keine Gewinnausschüttung, sondern förderorientierte Rückvergütung.
Wenn unser Punktesystem also als Rückvergütung/Nutzungsbonus läuft, sind wir rechtlich auf der sicheren Seite.
✅ Fazit:
Du läufst nur dann Gefahr, dass es als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird, wenn du die Zinsen quasi gewinnabhängig oder übermäßig hoch festlegst.
Wenn du es sauber trennst in:
- Basiszins (klarer Darlehenszins, marktüblich),
- Zusatzpunkte (Rückvergütung oder Bonus für Mitwirkung/Nutzung),
→ dann passt es zum Genossenschaftsgedanken und ist keine VGA, sondern solidarisches Wirtschaften.
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