Der EU Data Act und seine Bedeutung für Selbstständige und KMU
Der bereits am 11.Januar 2024 in Kraft getretene EU Data Act entfaltet ab dem 12. September 2025 seine meisten Regeln und bringt tiefgreifende Änderungen für den Umgang mit Daten in der Europäischen Union. Während sich viele Diskussionen bislang auf große Tech-Konzerne konzentrierten, betrifft das Gesetz ausdrücklich auch Selbstständige, Start-ups und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU). Für sie ergeben sich neue Chancen im Bereich Interessentengewinnung, B2B-Datenaustausch und Geschäftsmodell-Entwicklung – aber auch neue Pflichten.
Da die meisten Selbstständigen und KMUs keine eigene Rechtsabteilung beschäftigen und daher oft gar nicht wissen, dass und wie sie von solchen neuen Gesetzen schon kurzfristig betroffen sind, ist das wieder ein Grund, sich als Selbstständiger einem Experten-Netzwerk wie dem Solidara.net anzuschließen.
Denn von ihren Steuer- und IT-Beratern werden sie über sowas in der Regel auch nicht informiert, weil die es genauso oft selbst nicht wisssen. Die sind ja in der Regel auch Einzelkämpfer und kleine Firmen, die — genau wie ihre Kunden — eh schon von der Bürokratie erschlagen werden. Im Zweifelsfall kriegen es beide Seiten also erst dann mit, wenn sie sich darüber streiten, wer für einen aufgetretenen Schadensfall haftet, der durch die Nichtbeachtung der Gesetze entstanden ist.
1. . Was regelt der EU Data Act?
Der Data Act ist eine Querschnittsverordnung mit dem Ziel, den Zugang zu und die Nutzung von Daten fairer und transparenter zu gestalten. Er umfasst insbesondere:
- Nutzungsrechte an Daten: Kunden (B2C und B2B) haben das Recht, Daten aus IoT-Geräten oder digitalen Diensten abzurufen und an Dritte weiterzugeben.
- Verpflichtung zum Datenaustausch: Unternehmen, die über Daten verfügen, müssen diese in bestimmten Fällen anderen Unternehmen oder öffentlichen Stellen zugänglich machen.
- Fairer Wettbewerb: Verhinderung von Datenmonopolen großer Plattformen.
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Auch beim verpflichtenden Datenaustausch müssen KMU ihre vertraulichen Informationen absichern können.
2. Relevanz für Selbstständige und KMU
der EU Data Act betrifft in erster Linie Gerätedaten und „produktbezogene Dienste“ — also “IoT-Hersteller”. “IoT” heißt ausgeschrieben Hersteller von „Internet of Things“-Geräten – also von physischen Geräten, die mit Sensoren, Software und Konnektivität ausgestattet sind und Daten über das Internet austauschen können.
Beispiele für IoT-Hersteller:
- Landwirtschaft: Anbieter von vernetzten Traktoren, Sensoren für Böden, Drohnen.
- Haushaltsgeräte: Hersteller von vernetzten Waschmaschinen, Kühlschränken, Heizungen, Smart-Home-Systemen.
- Fahrzeuge: Autohersteller, die Connected Cars mit Telematikdaten ausstatten.
- Industrie 4.0: Maschinenbauer, die Sensoren in Produktionsanlagen einbauen, um Betriebsdaten auszuwerten.
- Gesundheitsbereich: Hersteller von Wearables (Smartwatches, Fitness-Tracker, Blutzuckermessgeräte mit App-Anbindung).
Das heißt:
- Hersteller von IoT-Geräten (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Haushaltsgeräte) müssen sicherstellen, dass Nutzerdaten (z. B. Sensordaten, Leistungsdaten, Betriebsdaten) für den Endnutzer zugänglich sind.
- Der Nutzer darf diese Daten an Dritte weitergeben (z. B. an einen Wartungsdienst, Softwareanbieter oder ein Netzwerk wie Solidara.net).
- Unternehmen dürfen keine Knebelverträge mehr machen, die Datenzugang einschränken.
👉 Wichtig:
- Klassische Kundendatenbanken mit Adressen, Interessen, Merkmalen fallen nicht automatisch unter den Data Act.
- Diese unterliegen weiterhin DSGVO (Datenschutz) und ggf. anderen Branchenregeln.
- Der Data Act kann aber indirekt helfen, wenn solche Daten aus Geräten oder IoT-Services abgeleitet sind (z. B. Nutzungsdaten von Smart-Home-Systemen, Fahrzeugtelematik, PV-Anlagen, Maschinen im Handwerk).
Kurz gesagt: Welche Daten müssen auf Wunsch geteilt werden?
- Gerätedaten → ja, reguliert und verpflichtend teilbar.
- Selbst erstellte Kundendaten → nicht direkt erfasst, weiterhin DSGVO.
Viele KMU sind sowohl Datennutzer als auch Datenlieferanten. Der Data Act bringt daher neue Dynamiken:
- Interessentengewinnung: KMU können künftig leichter auf Daten zugreifen, die bisher in den Silos großer Anbieter verschlossen waren. Beispiel: Ein Handwerksbetrieb könnte durch Kundendaten aus Smart-Home-Systemen gezielt Angebote unterbreiten.
- Neue Geschäftsmodelle: Daten können selbst zur Handelsware werden. Selbstständige und KMU, die Daten generieren (z. B. durch Maschinen, Sensoren oder digitale Services), können diese legal Dritten anbieten.
- Wettbewerbsvorteile: Unternehmen können durch offenen Datenaustausch Partnernetzwerke aufbauen und neue Märkte erschließen.
- B2B-Kooperationen: Verträge zwischen KMU und größeren Unternehmen müssen künftig klare Regelungen zum Datenaustausch enthalten – das stärkt die Verhandlungsposition kleinerer Akteure.
3. Ausnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe (KKU)
Nach Artikel 7 Abs. 1 Data Act gilt Kapitel II nicht für Hersteller oder Anbieter, die Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der EU-Definition sind.
Das heißt:
- Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
- Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter und ≤ 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
➡️ Solche Unternehmen müssen keine Datenzugangs- und ‑bereitstellungsverpflichtungen erfüllen, wenn sie Hersteller oder Anbieter sind.
Aber: Zwei wichtige Einschränkungen
- Verbundene Unternehmen:
Wenn ein kleines Unternehmen Teil eines größeren Konzerns ist (also verbundene Unternehmen, Art. 2 Nr. 30 Data Act), wird die Schwelle auf den gesamten Verbund angewendet. → Ein „kleines“ Tochterunternehmen eines großen Konzerns ist nicht ausgenommen. - Nutznießer-Seite:
Auch wenn du als KMU selbst Daten erhältst (z. B. von einem Maschinenhersteller), profitierst du von den Zugangsrechten – auch wenn du selbst nicht zur Bereitstellung verpflichtet bist.
Praktisches Beispiel:
- Ein kleiner IoT-Hersteller mit 8 Mitarbeitern und 1 Mio. € Umsatz → ausgenommen von Bereitstellungspflichten.
- Ein mittelgroßes KMU mit 120 Mitarbeitern → voll verpflichtet.
- Ein Konzern mit 5.000 Mitarbeitern, aber einer Tochter mit 20 Mitarbeitern → nicht ausgenommen, da Konzernschwellen gelten.
👉 Für Selbstständige und klassische KMU heißt das:
- Sehr kleine Firmen (< 50 MA und < 10 Mio. Umsatz) können frei entscheiden, ob sie Daten teilen.
- Größere KMU (ab 50 MA oder ab 10 Mio. € Umsatz) müssen Datenzugang nach den Regeln gewähren, sobald sie Produkte oder Services mit Datenfunktion anbieten.
4. Pflichten für KMU
Neben Chancen bringt der Data Act auch neue Anforderungen:
- Vertragliche Transparenz: In B2B-Verträgen müssen Datenzugangsrechte klar geregelt sein.
- Technische Umsetzung: KMU müssen sicherstellen, dass Daten in maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt werden können.
- Datenschutz & Sicherheit: Auch beim Datenaustausch gilt weiterhin die DSGVO. Geschäftsgeheimnisse und IT-Sicherheit sind zwingend zu wahren.
5. Erste Schritte für KMU und Selbstständige
Ab September 2025 sollten KMU folgende Punkte umsetzen:
- Bestandsaufnahme: Welche Daten erzeugt und nutzt das Unternehmen bereits?
- Datenstrategie entwickeln: Soll das Unternehmen Daten nur nutzen oder auch als Geschäftsmodell weitergeben?
- Verträge prüfen: Bestehende B2B-Verträge auf Datenklauseln anpassen.
- Technische Infrastruktur vorbereiten: Schnittstellen, APIs und Exportfunktionen einrichten.
- Compliance sicherstellen: DSGVO, Geschäftsgeheimnisse und IT-Sicherheit mit dem Data Act abstimmen.
6. Fazit
Der EU Data Act verändert die Spielregeln im Datenmarkt. Selbstständige und KMU erhalten ab dem 12. September 2025 neue Möglichkeiten, Daten für Interessentengewinnung, Marketing und Kooperationen im B2B-Bereich zu nutzen. Wer frühzeitig eine klare Datenstrategie entwickelt, kann die Öffnung des Marktes für sich nutzen – und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen sicher erfüllen.
Weiterführende Infos
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