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EU Data Act und EU AI Act

Ist der EU Data Act das Gleiche wie der EU AI Act?

Nein – das sind zwei völlig unter­schied­liche EU-Gesetze:

📌 EU AI Act (KI-Verordnung)

  • Verordnung zur Regulierung von Künst­licher Intel­ligenz.
  • Ziel: Festlegen von Regeln für den sicheren, trans­pa­renten und menschen­zen­trierten Einsatz von KI in der EU.
  • Schwer­punkte: Risikoklassen (verboten, hochriskant, begrenzt riskant, minimal riskant), Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen.
  • Inkraft­treten: veröf­fent­licht am 12. Juli 2024; schritt­weise Anwendung:
    • Verbotene KI-Praktiken: ab 2. Februar 2025
    • Hochrisiko-KI-Anfor­de­rungen: ab 2. August 2026
    • Vollan­wendung: 2027

📌 EU Data Act

  • Verordnung über den Zugang zu und die Nutzung von Daten.
  • Ziel: mehr Daten­zugang, faire Nutzung, Inter­ope­ra­bi­lität zwischen Diensten und Stärkung der Rechte von KMU.
  • Betrifft vor allem: Hersteller von vernetzten Geräten, Anbieter von Cloud-Diensten, Unter­nehmen, die Daten austau­schen müssen.
  • Inkraft­treten: 11. Januar 2024
  • Anwendung: ab 12. September 2025

👉 Fazit:

  • AI Act = Regeln für KI
  • Data Act = Regeln für Daten­nutzung & ‑zugang

Die Anwälte im Solidara.net meinen also korrekt: Ab dem 12. September 2025 gelten die Pflichten aus dem Data Act. Das hat nichts mit dem AI Act zu tun.


Hinweis zur Inhalts­er­stellung:

Dieser Beitrag wurde vom oben genannten Autor erstellt und dabei ggf. teilweise unter Einsatz von Künst­licher Intel­ligenz (KI) generiert. Inhalte können bei Bedarf manuell überar­beitet worden sein – insbe­sondere bei Aktua­li­sie­rungen aufgrund von Leser­kom­men­taren oder neuen Entwick­lungen. Wir bemühen uns um größt­mög­liche Genau­igkeit und freuen uns über konstruk­tives Feedback.