Ist der EU Data Act das Gleiche wie der EU AI Act?
Nein – das sind zwei völlig unterschiedliche EU-Gesetze:
📌 EU AI Act (KI-Verordnung)
- Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz.
- Ziel: Festlegen von Regeln für den sicheren, transparenten und menschenzentrierten Einsatz von KI in der EU.
- Schwerpunkte: Risikoklassen (verboten, hochriskant, begrenzt riskant, minimal riskant), Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen.
- Inkrafttreten: veröffentlicht am 12. Juli 2024; schrittweise Anwendung:
- Verbotene KI-Praktiken: ab 2. Februar 2025
- Hochrisiko-KI-Anforderungen: ab 2. August 2026
- Vollanwendung: 2027
📌 EU Data Act
- Verordnung über den Zugang zu und die Nutzung von Daten.
- Ziel: mehr Datenzugang, faire Nutzung, Interoperabilität zwischen Diensten und Stärkung der Rechte von KMU.
- Betrifft vor allem: Hersteller von vernetzten Geräten, Anbieter von Cloud-Diensten, Unternehmen, die Daten austauschen müssen.
- Inkrafttreten: 11. Januar 2024
- Anwendung: ab 12. September 2025
👉 Fazit:
- AI Act = Regeln für KI
- Data Act = Regeln für Datennutzung & ‑zugang
Die Anwälte im Solidara.net meinen also korrekt: Ab dem 12. September 2025 gelten die Pflichten aus dem Data Act. Das hat nichts mit dem AI Act zu tun.
Hinweis zur Inhaltserstellung:
Dieser Beitrag wurde vom oben genannten Autor erstellt und dabei ggf. teilweise unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert. Inhalte können bei Bedarf manuell überarbeitet worden sein – insbesondere bei Aktualisierungen aufgrund von Leserkommentaren oder neuen Entwicklungen. Wir bemühen uns um größtmögliche Genauigkeit und freuen uns über konstruktives Feedback.