Tinyhaus im See

Wohnen auf dem Wasser

In welchen EU-Ländern kann man ein Haus auf einem Ponton im Wasser bauen?

Die Geneh­migung für den Bau eines Hauses auf einem Ponton im Wasser ist in der EU von Land zu Land sehr unter­schiedlich und unter­liegt meist strengen Vorschriften, die den Schutz der Umwelt und die Nutzung öffent­licher Gewässer sicher­stellen sollen. Hier sind einige Länder, in denen solche Geneh­mi­gungen eher möglich sind:

  1. Nieder­lande: Die Nieder­lande haben eine lange Tradition im Wasserbau, und „Floating Homes“ sind hier besonders verbreitet. In bestimmten Gebieten und unter Einhaltung strikter Umwelt­auf­lagen sind Geneh­mi­gungen möglich, insbe­sondere in Amsterdam, Rotterdam und anderen wasser­reichen Regionen.
  2. Schweden: In Schweden gibt es einige Gebiete, in denen „Floating Homes“ erlaubt sind, besonders in städti­schen Regionen wie Stockholm. Die Bauvor­schriften sind jedoch streng und müssen ökolo­gische und wasser­recht­liche Anfor­de­rungen erfüllen.
  3. Finnland: In Finnland ist der Bau von schwim­menden Häusern in einigen Regionen zulässig, besonders in touris­ti­schen oder urbanen Wasser­ge­bieten. Auch hier gelten strenge Auflagen zur Umwelt­ver­träg­lichkeit und Einhaltung lokaler Wasser­rechte.
  4. Deutschland: In Deutschland sind schwim­mende Häuser unter bestimmten Umständen erlaubt, insbe­sondere in Bundes­ländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Die Bauordnung variiert nach Bundesland, und wasser­recht­liche Geneh­mi­gungen sind erfor­derlich.
  5. Frank­reich: In Frank­reich gibt es ebenfalls einige Projekte mit schwim­menden Häusern, insbe­sondere in Gebieten entlang der Seine und Loire. Geneh­mi­gungen sind jedoch von regio­nalen Behörden abhängig und meist nur in spezi­ellen, bereits für solche Bauvor­haben ausge­wie­senen Gebieten erhältlich.

Generell ist für ein solches Bauvor­haben ein umfang­reicher Geneh­mi­gungs­prozess erfor­derlich, der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fungen, wasser­recht­liche Geneh­mi­gungen und oft auch die Zustimmung lokaler Behörden umfasst.

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