Ist die Nutzung DSGVO-konform?
Die Nutzung von Google Ads Tracking kann DSGVO-konform sein, wenn sie richtig umgesetzt wird. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beachtet werden müssen:
1. Einwilligung des Nutzers (Consent)
- Google Ads Tracking erfordert eine informierte und freiwillige Zustimmung (Opt-in) durch den Nutzer.
- Ein Cookie-Banner mit klarer Auswahlmöglichkeit (Zustimmen/Ablehnen) ist notwendig.
- Ohne Zustimmung dürfen keine Tracking-Cookies gesetzt oder personenbezogene Daten verarbeitet werden.
2. Datenverarbeitung durch Google
- Google verarbeitet die Daten oft in den USA, was problematisch sein kann.
- Durch den EU-US Data Privacy Framework gibt es aktuell eine rechtliche Grundlage, aber es bleibt ein gewisses Risiko.
- Es sollte eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) mit Google abgeschlossen werden.
3. Google Consent Mode
- Der Google Consent Mode (erweitert) kann helfen, Tracking DSGVO-konform einzusetzen.
- Damit werden Google Ads und Analytics nur genutzt, wenn der Nutzer zustimmt.
- Falls der Nutzer ablehnt, werden nur anonymisierte, aggregierte Daten genutzt.
4. Anonymisierung & IP-Maskierung
- Wenn Google Ads mit Google Analytics kombiniert wird, sollte die IP-Anonymisierung aktiviert sein.
- Dies reduziert das Risiko der personenbezogenen Datenverarbeitung.
5. Transparenz & Datenschutzerklärung
- Die Datenschutzerklärung muss klar erklären, welche Daten erfasst werden und wofür sie genutzt werden.
- Nutzer sollten auch erfahren, wie sie ihre Einwilligung widerrufen können.
Fazit
Google Ads Tracking kann DSGVO-konform sein, wenn:
- Eine explizite Einwilligung erfolgt (Consent-Banner).
- Eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit Google besteht.
- Der Google Consent Mode korrekt eingerichtet ist.
- Die Datenschutzerklärung angepasst ist.
Ohne diese Maßnahmen drohen Abmahnungen und Bußgelder. Alternative Lösungen sind z. B. serverseitiges Tracking oder europäische Anbieter.