Wenn ich eine Wohnung in Nantes über eine kleinere Plattform einer Partnerfirma in Bulgarien anbiete, muss diese dann die Vermietungsdaten automatisch an französische Behörden übermitteln?
Ja, auch kleinere Plattformen oder Partnerfirmen im Ausland (z. B. in Bulgarien) müssen die Vermietungsdaten an französische Behörden übermitteln, wenn sie in der EU aktiv sind oder Unterkünfte in Frankreich anbieten. Hier die wichtigsten Punkte für Ihre Situation:
1. EU-weite Pflicht zur Datenübermittlung ab Mai 2026
- Die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung trat am 20. Mai 2024 in Kraft und muss bis 20. Mai 2026 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
- Alle Online-Plattformen (auch kleinere oder ausländische wie Ihre Partnerfirma in Bulgarien), die Kurzzeitvermietungen in der EU anbieten, sind verpflichtet:
- Vermietungsdaten (z. B. Adresse der Unterkunft, Vermietungsdauer, Gastdaten) automatisch an die zuständigen nationalen Behörden (in Frankreich: Bundesnetzagentur-Äquivalent) zu übermitteln.
- Nur registrierte Unterkünfte (mit französischer Registrierungsnummer) dürfen inseriert werden. Ohne diese Nummer müssen Plattformen das Inserat sperren oder löschen.
2. Betrifft das auch bulgarische Plattformen?
- Ja, wenn die Plattform:
- Unterkünfte in Frankreich (z. B. Ihre Wohnung in Nantes) anbietet oder
- in der EU niedergelassen ist (auch wenn der Server in Bulgarien steht).
- Die französischen Behörden können die Datenabgabe erzwingen, selbst wenn die Plattform ihren Sitz außerhalb Frankreichs hat. Bei Nichteinhaltung drohen der Plattform Bußgelder oder Sperrungen in der EU.
- Ihre Wohnung in Nantes muss registriert sein (mit französischer Registrierungsnummer), unabhängig von der Plattform.
- Die bulgarische Plattform muss Ihre Daten an Frankreich melden, wenn sie legal in der EU operieren will.
- Falls die Plattform die Regeln nicht einhält, riskiert sie Sanktionen – Ihre Vermietung wäre dann illegal, und Sie könnten als Vermieter haften (z. B. Bußgelder bis 100.000 € bei nicht genehmigter Zweitwohnsitz-Vermietung).
4. Was müssen Sie tun?
- Registrierungsnummer beantragen (über taxedesejour.nantesmetropole.fr) und im Inserat angeben.
- Prüfen, ob die bulgarische Plattform die EU-Regeln einhält – falls nicht, wechseln Sie zu einer konformen Plattform (z. B. Airbnb, Booking.com), um rechtssicher zu bleiben.
- Kurtaxe erheben und abführen (auch bei ausländischen Plattformen).
Fazit:
Die bulgarische Plattform muss die Daten übermitteln, wenn sie in der EU aktiv ist. Ohne Registrierungsnummer und korrekte Meldung ist Ihre Vermietung in Nantes nicht legal – egal über welche Plattform.




