Nantes

Nantes — Kurzzeit­ver­mietung

Für die Vermietung Ihrer Wohnung in Nantes über Airbnb oder ähnliche Platt­formen gelten klare lokale und nationale franzö­sische Regelungen, die Sie unbedingt beachten müssen. Hier sind die wichtigsten Punkte für 2026:

1. Anmel­de­pflicht & Regis­trie­rungs­nummer

  • Jede Kurzzeit­ver­mietung (meublé de tourisme) in Nantes muss bei der Stadt angemeldet werden.
    • Sie benötigen eine offizielle Regis­trie­rungs­nummer („numéro d’enregistrement“), die in Ihrem Inserat auf Airbnb angegeben werden muss.
    • Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der Métropole Nantes: taxedesejour.nantesmetropole.fr
    • Ohne diese Nummer dürfen Platt­formen wie Airbnb Ihr Inserat nicht mehr veröf­fent­lichen (EU-weites Gesetz ab Mai 2026).

2. Unter­schied: Haupt­wohnsitz vs. Zweit­wohnsitz

  • Haupt­wohnsitz (résidence principale):
    • Sie dürfen Ihre Wohnung bis zu 120 Tage pro Jahr ohne zusätz­liche Geneh­migung als Ferien­wohnung vermieten, sofern Sie dort selbst mindestens 8 Monate im Jahr wohnen.
    • Beispiel: Wenn Sie im Sommer für 3 Monate verreisen, können Sie Ihre Wohnung in dieser Zeit vermieten.
  • Zweit­wohnsitz (résidence secondaire):
    • Hier ist eine vorherige Geneh­migung für die Nutzungs­än­derung („changement d’usage“) bei der Stadt Nantes erfor­derlich.
    • Ohne Geneh­migung drohen Bußgelder bis zu 100.000 € und die Pflicht, die Wohnung wieder in den ursprüng­lichen Zustand zu versetzen.

3. Steuer­liche Pflichten

  • Kurtaxe (Taxe de séjour):
    • Sie müssen von Ihren Gästen eine Kurtaxe erheben und an die Stadt abführen. Die Höhe hängt von der Kategorie der Unter­kunft ab (z. B. ca. 0,50–2,50 € pro Person/Nacht).
    • Die Abgabe erfolgt über das gleiche Portal wie die Anmeldung.
  • Einkom­men­steuer:
    • Die Einnahmen aus der Vermietung müssen in Ihrer franzö­si­schen Steuer­erklärung angegeben werden.
    • Für nicht klassi­fi­zierte Ferien­woh­nungen (z. B. typische Airbnb-Angebote) gilt ab 2026 ein Steuer­frei­betrag von maximal 15.000 € pro Jahr im „micro-BIC“-Regime. Bei höheren Einnahmen müssen Sie zum „régime réel“ (tatsäch­liche Kosten­ab­rechnung) wechseln.

4. WEG & Hausordnung (Copro­priété)

  • Falls Ihre Wohnung in einem Mehrfa­mi­li­enhaus mit WEG (Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft) liegt:
    • Prüfen Sie die Hausordnung („règlement de copro­priété“). Viele WEGs in Nantes verbieten oder beschränken die Kurzzeit­ver­mietung, um Lärmbe­läs­tigung oder häufige Wechsel der Mieter zu vermeiden.
    • Ohne Zustimmung der WEG riskieren Sie Klagen oder Zwangs­maß­nahmen.

5. EU-weite Neuerungen ab Mai 2026

  • Platt­formen wie Airbnb müssen Vermie­tungs­daten automa­tisch an franzö­sische Behörden übermitteln.
    • Ziel: Bekämpfung illegaler Vermie­tungen und bessere Kontrolle der Zweck­ent­fremdung von Wohnraum.
    • Praktisch: Ohne Regis­trie­rungs­nummer wird Ihr Inserat auf Airbnb automa­tisch gesperrt.

6. Praktische Schritte für Sie

  1. Anmeldung:
    • Erstellen Sie ein Konto auf taxedesejour.nantesmetropole.fr und beantragen Sie die Regis­trie­rungs­nummer.
    • Für Zweit­wohn­sitze: Kontak­tieren Sie zusätzlich das Service Urbanisme Régle­men­taire der Stadt Nantes (E‑Mail: changement.d.usage@mairie-nantes.fr).
  2. Steuern:
    • Melden Sie Ihre Einnahmen in der franzö­si­schen Steuer­erklärung (Formular 2042 C).
    • Bei Einnahmen über 15.000 €/Jahr: Wechsel zum „régime réel“ (tatsäch­liche Buchführung).
  3. Kurtaxe:
    • Erheben Sie die Kurtaxe von Ihren Gästen und führen Sie sie quartals­weise ab.
  4. WEG prüfen:
    • Fragen Sie bei Ihrer Hausver­waltung nach, ob Kurzzeit­ver­mietung erlaubt ist.

7. Konse­quenzen bei Nicht­ein­haltung

  • Bußgelder bis zu 100.000 € (bei illegaler Nutzungs­än­derung).
  • Sperrung Ihres Inserats auf Airbnb.
  • Rückbau­ver­pflichtung (z. B. bei nicht geneh­migter Zweit­wohnsitz-Vermietung).

Zusam­men­fassung: Darf ich meine Wohnung in Nantes über Airbnb vermieten?

SituationGeneh­migung nötig?Max. Vermietungstage/JahrSteuer­liche Pflichten
Haupt­wohnsitzNein (nur Anmeldung)120 TageKurtaxe + Einkom­men­steuer
Zweit­wohnsitzJa (changement d’usage)Unbegrenzt*Kurtaxe + Einkom­men­steuer
WEG mit VerbotNein (unabhängig von Haupt-/Zweit­wohnsitz)

*Voraus­ge­setzt, die Geneh­migung wurde erteilt.

Wichtige Links

Fazit:

Ja, Sie dürfen Ihre Wohnung in Nantes über Airbnb vermieten – aber nur unter Einhaltung der Anmel­de­pflicht, Steuer­regeln und lokalen Vorschriften. Besonders bei Zweit­wohn­sitzen oder WEG-Wohnungen sind zusätz­liche Geneh­mi­gungen nötig. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.