Besucher-ID:
[solidara_id_cookie]
[show-credits text="Deine Solidara-Credits: |crdts|"]
[show-credits text="Deine Solidara-Credits: |crdts|"]
[show-credits text="Deine Solidara-Credits: |crdts|"]

Wenn du als Consultant (freiberuflich tätiger Berater) ins Ausland ziehst, stellt sich die Frage, ob du eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zahlen musst.
Du bist nicht betroffen von der Wegzugssteuer, wenn:
👉 Hinweis: Die eG ist keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 6 AStG – auch bei >1 % Beteiligung keine Wegzugssteuer.
Wegzugsbesteuerung wird fällig, wenn:
Dann wird eine fiktive Veräußerung deiner Anteile angenommen und Einkommensteuer auf den „stillen Gewinn“ fällig.
Auch ohne Wegzugssteuer solltest du beachten:
Generiert mit: ChatGPT‑4.o (am 1. Mai 2025)
Für: Freiberufliche Berater mit Genossenschaftsbeteiligung
Hinweis: Diese Info ersetzt keine individuelle Steuerberatung.