Dom. Rep. — Immobilien-Investment

Erhalten Immobi­li­en­käufer eine Dauer­auf­ent­halts­ge­neh­migung?

Inves­ti­tionen in eine Immobilie können ausreichen, um die Residencia (Aufent­halts­ge­neh­migung) in der Domini­ka­ni­schen Republik zu erhalten. Dafür gibt es spezielle Regelungen für Inves­toren, die unter das Gesetz 171–07 über „Sonder­re­ge­lungen für Rentner und Inves­toren“ fallen.

Voraus­set­zungen für die Residencia über Immobi­li­en­in­ves­ti­tionen:

  1. Mindest­in­ves­tition:
    • Der Betrag kann variieren, aber in der Regel sind mindestens 200.000 USD erfor­derlich.
    • Diese Inves­tition kann in Immobilien, Unter­nehmen oder andere wirtschaft­liche Aktivi­täten erfolgen.
  2. Dokumente & Nachweise:
    • Nachweis über die Inves­tition (z. B. Kaufvertrag oder Eigen­tums­ur­kunde einer Immobilie).
    • Polizei­liches Führungs­zeugnis aus dem Herkunftsland.
    • Ärztliches Attest.
    • Banknach­weise zur finan­zi­ellen Absicherung.
  3. Beantragung der Residencia:
    • Zunächst wird eine vorläufige Residencia („Residencia Provi­sional“) für ein Jahr ausge­stellt.
    • Danach kann die perma­nente Residencia („Residencia Perma­nente“) beantragt werden.

Vorteile der Residencia über Inves­ti­tionen:

  • Schnellere Bearbeitung im Vergleich zu anderen Aufent­halts­arten.
  • Möglichkeit, sich langfristig im Land aufzu­halten und später die Staats­bür­ger­schaft zu beantragen.
  • Steuer­liche Vorteile für Inves­toren (z. B. Steuer­erleich­te­rungen auf Mietein­nahmen).

Falls du eine Immobilie kaufen möchtest, empfehle ich, einen lokalen Anwalt hinzu­zu­ziehen, um sicher­zu­stellen, dass alle recht­lichen Bedin­gungen erfüllt sind.