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D&O‑Versicherung

Eine D&O‑Versicherung (Director-and-Officer-Versi­cherung) ist eine spezielle Manager­haft­pflicht­ver­si­cherung. Sie schützt Geschäfts­führer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte vor finan­zi­ellen Folgen, wenn sie wegen einer Pflicht­ver­letzung persönlich haftbar gemacht werden.

Was deckt sie ab?

Wenn einer Führungs­kraft beispiels­weise vorge­worfen wird,

  • eine falsche unter­neh­me­rische Entscheidung getroffen zu haben,
  • gesetz­liche Pflichten verletzt zu haben,
  • Risiken nicht ausrei­chend überwacht zu haben,
  • fehler­hafte Infor­ma­tionen an Gesell­schafter oder Inves­toren gegeben zu haben,

können Schaden­er­satz­for­de­rungen entstehen. Die D&O‑Versicherung übernimmt in der Regel:

  1. Prüfung der Haftungs­frage (ob der Vorwurf berechtigt ist),
  2. Abwehr unbegrün­deter Ansprüche (inkl. Anwalts- und Gerichts­kosten),
  3. Zahlung berech­tigter Schaden­er­satz­for­de­rungen bis zur verein­barten Versi­che­rungs­summe.

Wer schließt die Versi­cherung ab?

Meist schließt das Unter­nehmen die Versi­cherung für seine Organ­mit­glieder und Führungs­kräfte ab. Versi­che­rungs­nehmer ist häufig die Firma, versi­cherte Personen sind die Manager.

Beispiel

Ein Geschäfts­führer versäumt es, recht­zeitig Insolvenz anzumelden. Gläubiger machen deshalb einen Schaden geltend. Wird der Geschäfts­führer persönlich haftbar gemacht, kann die D&O‑Versicherung – je nach Vertrags­be­din­gungen – die Kosten und Schaden­er­satz­for­de­rungen übernehmen.

Was ist meist nicht versi­chert?

Typischer­weise ausge­schlossen sind:

  • vorsätz­liche Straf­taten,
  • bewusstes Fehlver­halten,
  • persön­liche Berei­cherung,
  • bestimmte Geldstrafen oder Bußgelder.

Für wen ist sie wichtig?

Besonders relevant ist eine D&O‑Versicherung für:

  • Geschäfts­führer von GmbHs,
  • Vorstände von Aktien­ge­sell­schaften,
  • Aufsichtsräte,
  • Vereins­vor­stände,
  • leitende Angestellte mit weitrei­chender Verant­wortung.

In Deutschland können Geschäfts­führer und Vorstände bei Pflicht­ver­let­zungen mit ihrem Privat­ver­mögen haften. Deshalb gilt die D&O‑Versicherung für viele Unter­nehmen als wichtiger Bestandteil des Risiko­ma­nage­ments.