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Eine D&O‑Versicherung (Director-and-Officer-Versicherung) ist eine spezielle Managerhaftpflichtversicherung. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte vor finanziellen Folgen, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden.
Wenn einer Führungskraft beispielsweise vorgeworfen wird,
können Schadenersatzforderungen entstehen. Die D&O‑Versicherung übernimmt in der Regel:
Meist schließt das Unternehmen die Versicherung für seine Organmitglieder und Führungskräfte ab. Versicherungsnehmer ist häufig die Firma, versicherte Personen sind die Manager.
Ein Geschäftsführer versäumt es, rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Gläubiger machen deshalb einen Schaden geltend. Wird der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht, kann die D&O‑Versicherung – je nach Vertragsbedingungen – die Kosten und Schadenersatzforderungen übernehmen.
Typischerweise ausgeschlossen sind:
Besonders relevant ist eine D&O‑Versicherung für:
In Deutschland können Geschäftsführer und Vorstände bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen haften. Deshalb gilt die D&O‑Versicherung für viele Unternehmen als wichtiger Bestandteil des Risikomanagements.