Eine D&O‑Versicherung (Director-and-Officer-Versicherung) ist eine spezielle Managerhaftpflichtversicherung. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere leitende Angestellte vor finanziellen Folgen, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden.
Was deckt sie ab?
Wenn einer Führungskraft beispielsweise vorgeworfen wird,
- eine falsche unternehmerische Entscheidung getroffen zu haben,
- gesetzliche Pflichten verletzt zu haben,
- Risiken nicht ausreichend überwacht zu haben,
- fehlerhafte Informationen an Gesellschafter oder Investoren gegeben zu haben,
können Schadenersatzforderungen entstehen. Die D&O‑Versicherung übernimmt in der Regel:
- Prüfung der Haftungsfrage (ob der Vorwurf berechtigt ist),
- Abwehr unbegründeter Ansprüche (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten),
- Zahlung berechtigter Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wer schließt die Versicherung ab?
Meist schließt das Unternehmen die Versicherung für seine Organmitglieder und Führungskräfte ab. Versicherungsnehmer ist häufig die Firma, versicherte Personen sind die Manager.
Beispiel
Ein Geschäftsführer versäumt es, rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Gläubiger machen deshalb einen Schaden geltend. Wird der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht, kann die D&O‑Versicherung – je nach Vertragsbedingungen – die Kosten und Schadenersatzforderungen übernehmen.
Was ist meist nicht versichert?
Typischerweise ausgeschlossen sind:
- vorsätzliche Straftaten,
- bewusstes Fehlverhalten,
- persönliche Bereicherung,
- bestimmte Geldstrafen oder Bußgelder.
Für wen ist sie wichtig?
Besonders relevant ist eine D&O‑Versicherung für:
- Geschäftsführer von GmbHs,
- Vorstände von Aktiengesellschaften,
- Aufsichtsräte,
- Vereinsvorstände,
- leitende Angestellte mit weitreichender Verantwortung.
In Deutschland können Geschäftsführer und Vorstände bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen haften. Deshalb gilt die D&O‑Versicherung für viele Unternehmen als wichtiger Bestandteil des Risikomanagements.






