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EU Förder­pro­gramm Ferien­woh­nungen

Welches Förder­pro­gramm kann man nutzen, um Ferien­woh­nungen im ländlichen Raum zu bauen?

Das ist eine sehr konkrete und wichtige Frage – da geht es nämlich nicht mehr um „allge­meine Touris­mus­för­derung“, sondern speziell um Inves­ti­tionen in Ferien­woh­nungen im ländlichen Raum.

Haupt­pro­gramme der EU, die dafür infrage kommen:

1. ELER / EAFRD – Europäi­scher Landwirt­schafts­fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

  • Inhalt: Das wichtigste EU-Programm für Bau und Renovierung im ländlichen Raum.
  • Förderbar: Diver­si­fi­zierung landwirt­schaft­licher Betriebe, aber auch ländlicher Tourismus (Ferien­woh­nungen, Pensionen, Gäste­häuser).
  • Träger in Bulgarien: „Програма за развитие на селските райони (ПРСР)“ = Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2021–2027.
  • Förder­quote: je nach Maßnahme oft 50–70 % Zuschuss, mit Höchst­be­trägen zwischen 200.000 und 500.000 EUR pro Projekt.
  • Voraus­setzung: Projekt muss im ländlichen Gebiet liegen (Definition durch bulga­rische PРСР-Liste der Gemeinden).

2. ERDF – Europäi­scher Fonds für regionale Entwicklung

  • Über regionale operative Programme („Оперативна програма“).
  • Fördert Infra­struktur, nachhal­tigen Tourismus, auch die Sanierung oder Neubauten von touris­ti­schen Unter­künften in struk­tur­schwachen Regionen.
  • Inter­essant, wenn du dich auf nachhal­tigen, energie­ef­fi­zi­enten Bau und Digita­li­sierung (z. B. Smart Homes, Buchungs­systeme) konzen­trierst.

3. Interreg / grenz­über­schrei­tende Programme

  • Wenn du Ferien­woh­nungen in einer Grenz­region (z. B. BG–RO, BG–GR, BG–SRB) planst, kannst du auch in Interreg-Projekte einsteigen.
  • Hier wird meist eine Kombi­nation aus Tourismus, Kultur und nachhal­tiger Regio­nal­ent­wicklung gefördert.

4. Horizon Europe / LIFE (indirekt)

  • Nicht für den Bau an sich gedacht, sondern wenn dein Ferien­woh­nungs­projekt einen innova­tiven Ansatz verfolgt (z. B. CO₂-neutrale Bauweise, Kreis­lauf­wirt­schaft, smarte Energie­ver­sorgung).
  • Dann kann man Modell­pro­jekte kofinan­zieren lassen.

In der Praxis für Bulgarien:

Der beste und direk­teste Weg, Ferien­woh­nungen im ländlichen Raum mit EU-Zuschüssen zu bauen, ist über die bulga­rische Maßnahme „Развитие на селските райони (Rural Develo­pment Programme – RDP/ПРСР)“, die mit Mitteln aus dem ELER finan­ziert wird.

👉 Typisch sind Maßnahmen wie „Unter­stützung für nicht­land­wirt­schaft­liche Aktivi­täten“ (inkl. ländlicher Tourismus).

Dort kannst du als EOOD (juris­tische Person) einen Antrag stellen, wenn das Projekt in einer förder­fä­higen Gemeinde liegt.


Soll ich dir mal die aktuellen offenen Maßnahmen der bulga­ri­schen ПРСР 2021–2027 heraus­suchen, die genau für Ferien­woh­nungen gelten? Dann könnte ich dir konkrete Beträge, Fristen und Bedin­gungen nennen.

Maßnahme 6.4

Perfekt, ich habe passende Infor­ma­tionen zu aktuellen Förder­mög­lich­keiten in Bulgarien identi­fi­ziert — insbe­sondere zur Maßnahme 6.4 der Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (ПРСР 2021–2027), die sich ideal für den Bau von Ferien­woh­nungen eignet.


Förder­pro­gramm: Maßnahme 6.4 (Inves­ti­tionen in nicht-landwirt­schaft­liche Aktivi­täten)

  • Zweck: Unter­stützung des Aufbaus sowie der Entwicklung von nicht-landwirt­schaft­lichen Aktivi­täten in ländlichen Regionen, darunter auch Touris­mus­an­gebote wie Gäste­häuser, Famili­en­hotels oder Ferien­woh­nungen.(cibolabg.com)
  • Förder­quote: Bis zu 50 % der förder­fä­higen Ausgaben.(cibolabg.com)
  • Maximale Förder­summe: Rund 200.000 EUR pro Projekt.(cibolabg.com)
  • Frühzahlung möglich: Vorab­zah­lungen bis zu 50 % der bewil­ligten Förderung möglich.(cibolabg.com)
  • Voraus­set­zungen: Projekt­standort muss sich in einer anerkannten ländlichen Gemeinde befinden (Liste über bulga­rische Behörden verfügbar). Besonders gefördert werden Projekte, die nachhaltige Arbeits­plätze mit Mehrwert schaffen.(cibolabg.com)
  • Aktueller Bewer­bungs­zeitraum: Die Maßnahme startet 2025 mit einem offiziell gestar­teten Aufruf, der bereits im Januar einge­läutet wurde.(cibolabg.com)

So nutzt du Maßnahme 6.4 für Ferien­woh­nungen

SchrittInhalt
1. Standort prüfenLiegt dein Projekt in einer geför­derten ländlichen Region?
2. Projektart definierenBau oder Erwei­terung einer Ferien­wohnung, Gästehaus oder ähnlichem.
3. Förder­fä­higkeit abklärenBeantragung bei MASSRT (Landwirt­schafts­mi­nis­terium) mit techni­schem Antrag.
4. Businessplan & BewerbungVorlegen eines tragfä­higen Plans: Kosten, erwartete Wirkung, Arbeits­plätze, Nachhal­tigkeit.
5. Antrags­fristen beachtenDer Aufruf begann im Januar 2025 — achte auf spezi­fische Deadlines.

Empfehlung

Maßnahme 6.4 des bulga­ri­schen RDP (ПРСР) ist die derzeit klar relevan­teste EU-Förder­option für den Bau von Ferien­woh­nungen im ländlichen Raum Bulga­riens.


Nächste Schritte

Wenn du möchtest, kann ich dir auch:

  • Direkt beim Finden der zustän­digen bulga­ri­schen Stelle (u. a. MassRT oder regionale Behörden) helfen.
  • Bei der Recherche unter­stützen, ob es aktuelle Termine oder ergän­zende Maßnahmen (z. B. Interreg, EAFRD-Kombi­nation) gibt.
  • Einen Struk­tur­vor­schlag für deinen Business-Plan oder Antrag erstellen.

Sag einfach Bescheid – ich begleite dich gern weiter!