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Die Europäische Union hat in jüngster Zeit mehrere neue Vorschriften erlassen, die erhebliche Auswirkungen auf Firmenwebseiten haben. Ziel dieser Regelungen ist es, die digitale Welt sicherer, transparenter und inklusiver zu gestalten. Im Folgenden sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Dienste. Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, sowie der europäischen Norm EN 301 549. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. (Neue gesetzliche Anforderungen 2025 – Das müssen Unternehmen wissen, Barrierefreie Website Pflichten & Fristen, Checkliste: Diese rechtlichen Anfrderungen gelten für Webseiten in Deutschland — 2025)
Pflichten:
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act für alle Online-Plattformen und Hostingdienste in der EU. Ziel ist es, die Online-Umgebung sicherer, fairer und transparenter zu gestalten. (Neue EU-Vorschriften für besseren Schutz im Netz — Europäische Kommission)
Pflichten:
Die Datenverordnung (EU) 2023/2854, in Kraft seit dem 11. Januar 2024, zielt darauf ab, den Austausch und die Nutzung von Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern und zu fördern. Ab dem 12. September 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass Nutzer:innen Zugang zu den von ihnen generierten Daten erhalten und diese Daten für verschiedene Zwecke nutzen können. (Datenverordnung)
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 werden Unternehmen verpflichtet, ihre Umweltbehauptungen wissenschaftlich zu belegen und irreführende oder verklausulierte Kommunikationspraktiken zu unterlassen. Dies betrifft insbesondere umweltbezogene Werbung auf Firmenwebseiten. Ziel ist es, Greenwashing und Social Washing zu vermeiden. (Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo))
Die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847, in Kraft seit dem 10. Dezember 2024, legt horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest. Ziel ist es, ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU sicherzustellen. Die Vorschriften gelten ab dem 11. Dezember 2027, mit einer Berichtspflicht ab dem 11. September 2026. (Cyberresilienz-Verordnung)
Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen neuen EU-Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und die digitale Präsenz Ihres Unternehmens zukunftssicher zu gestalten.