Die Europäische Union hat in jüngster Zeit mehrere neue Vorschriften erlassen, die erhebliche Auswirkungen auf Firmenwebseiten haben. Ziel dieser Regelungen ist es, die digitale Welt sicherer, transparenter und inklusiver zu gestalten. Im Folgenden sind die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Umsetzung des European Accessibility Act
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Dienste. Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, sowie der europäischen Norm EN 301 549. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. (Neue gesetzliche Anforderungen 2025 – Das müssen Unternehmen wissen, Barrierefreie Website Pflichten & Fristen, Checkliste: Diese rechtlichen Anfrderungen gelten für Webseiten in Deutschland — 2025)
Wer ist betroffen?
- Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro.
- Checkliste: Diese rechtlichen Anforderungen gelten für Webseiten in Deutschland — 2025)
- Anbieter von E‑Commerce-Plattformen, Online-Banking, digitalen Buchungs- und Ticketing-Systemen, SaaS-Anbietern und Cloud-Plattformen.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro können von bestimmten Anforderungen ausgenommen sein, müssen jedoch dennoch grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen.
- (Quelle u.a.: EAA 2025: Webseitenbetreiber müssen jetzt handeln | 70six)
Pflichten:
- Anpassung der digitalen Angebote gemäß den WCAG 2.1, Level AA.
- Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung, die klar und nachvollziehbar darlegt, wie die jeweiligen Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der digitalen Angebote, um die fortlaufende Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. (Neue gesetzliche Anforderungen 2025 – Das müssen Unternehmen wissen, Neue Vorgaben zur Barrierefreiheit: Betroffene Unternehmen müssen bis Juni ihren Webauftritt überarbeiten)
2. Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA)
Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act für alle Online-Plattformen und Hostingdienste in der EU. Ziel ist es, die Online-Umgebung sicherer, fairer und transparenter zu gestalten. (Neue EU-Vorschriften für besseren Schutz im Netz — Europäische Kommission)
Pflichten:
- Bekämpfung illegaler Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, indem Nutzer:innen Mittel an die Hand gegeben werden, um solche illegalen Aktivitäten zu melden.
- Schutz von Minderjährigen, z. B. durch ein vollständiges Verbot, Minderjährige gezielt mit auf ihren Nutzerprofilen oder ihren personenbezogenen Daten beruhender Werbung anzusprechen.
- Aufklärung der Nutzer:innen über die ihnen angezeigte Werbung, z. B. warum ihnen die Werbung angezeigt wird und wer dafür bezahlt hat.
- Unterbindung von Werbung, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer:innen beruht, z. B. auf politischen oder religiösen Überzeugungen, sexuellen Vorlieben usw. (Neue EU-Vorschriften für besseren Schutz im Netz — Europäische Kommission)
3. Datenverordnung (Data Act)
Die Datenverordnung (EU) 2023/2854, in Kraft seit dem 11. Januar 2024, zielt darauf ab, den Austausch und die Nutzung von Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern und zu fördern. Ab dem 12. September 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass Nutzer:innen Zugang zu den von ihnen generierten Daten erhalten und diese Daten für verschiedene Zwecke nutzen können. (Datenverordnung)
4. Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo)
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 werden Unternehmen verpflichtet, ihre Umweltbehauptungen wissenschaftlich zu belegen und irreführende oder verklausulierte Kommunikationspraktiken zu unterlassen. Dies betrifft insbesondere umweltbezogene Werbung auf Firmenwebseiten. Ziel ist es, Greenwashing und Social Washing zu vermeiden. (Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo))
5. Cyberresilienz-Verordnung (CRV)
Die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847, in Kraft seit dem 10. Dezember 2024, legt horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest. Ziel ist es, ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU sicherzustellen. Die Vorschriften gelten ab dem 11. Dezember 2027, mit einer Berichtspflicht ab dem 11. September 2026. (Cyberresilienz-Verordnung)
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Barrierefreiheit prüfen: Analysieren Sie Ihre digitalen Angebote hinsichtlich der Anforderungen des BFSG und planen Sie notwendige Anpassungen bis spätestens Juni 2025.
- Transparenz sicherstellen: Überprüfen Sie Ihre Werbepraktiken und stellen Sie sicher, dass Nutzer:innen klar über die Herkunft und Gründe für angezeigte Werbung informiert werden.
- Datenmanagement optimieren: Bereiten Sie sich auf die Anforderungen des Data Acts vor, indem Sie Prozesse für den Datenzugang und die Datennutzung etablieren.
- Umweltbehauptungen belegen: Stellen Sie sicher, dass alle umweltbezogenen Aussagen auf Ihrer Webseite wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sind.
- Cybersicherheit stärken: Bewerten Sie die Cybersicherheitsmaßnahmen Ihrer digitalen Produkte und bereiten Sie sich auf die Anforderungen der CRV vor. (Neue gesetzliche Anforderungen 2025 – Das müssen Unternehmen wissen, Datenverordnung)
Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen neuen EU-Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und die digitale Präsenz Ihres Unternehmens zukunftssicher zu gestalten.