6. Crowd­funding Gründungs­kosten

Die crowd­funding summe soll direkt als Eigen­ka­pital in die Genos­sen­schaft einge­bracht werden und es sollen davon die Gründungs­kosten (externer Berater + Notar usw.) bezahlt werden. Fallen dafür Steuern in Deutschland an?

Wenn die Crowd­funding-Summe direkt als Eigen­ka­pital in die Genos­sen­schaft einge­bracht wird und zur Deckung der Gründungs­kosten wie Notar, Berater und ähnlichen Ausgaben verwendet werden soll, fallen grund­sätzlich keine direkten Steuern auf diese Gelder an. Aller­dings gibt es einige wichtige steuer­liche und recht­liche Aspekte zu beachten:


Keine direkten Steuern

1. Crowd­funding als Eigen­ka­pital

  • Einlagen sind steuerfrei:
    • Gelder, die von Unter­stützern als Kapital in die Genos­sen­schaft einge­bracht werden, gelten als Eigen­ka­pital und unter­liegen in Deutschland nicht der Einkom­men­steuer oder Körper­schafts­steuer.
    • Voraus­setzung ist, dass die Gelder klar als Einlagen ins Genos­sen­schafts­ka­pital dekla­riert und entspre­chend verbucht werden.

2. Gründungs­kosten

  • Abziehbare Betriebs­aus­gaben:
    • Kosten für Notar, Beratung und andere Gründungs­auf­wen­dungen gelten steuerlich als Betriebs­aus­gaben der Genos­sen­schaft, sobald diese formal gegründet ist.
    • Diese Ausgaben mindern den steuer­lichen Gewinn der Genos­sen­schaft (falls diese in der Gründungs­phase Einnahmen erzielt).
    • Falls die Genos­sen­schaft in der Gründungs­phase keine Einnahmen erzielt, können die Verluste vorge­tragen werden, um sie mit zukünf­tigen Gewinnen zu verrechnen.
  • Vorgrün­dungs­phase:
    • Werden Kosten bereits vor der formellen Gründung der Genos­sen­schaft getätigt, können sie als vorweg­ge­nommene Betriebs­aus­gaben geltend gemacht werden. Voraus­setzung ist, dass die Genos­sen­schaft tatsächlich gegründet wird und diese Kosten später eindeutig der Genos­sen­schaft zugerechnet werden können.

3. Umsatz­steuer

  • Keine Umsatz­steuer auf Eigen­ka­pital:
    • Die Crowd­funding-Einlagen sind keine Umsätze im steuer­lichen Sinne und unter­liegen daher nicht der Umsatz­steuer.
    • Wenn die Genos­sen­schaft jedoch im Rahmen der Gründung umsatz­steu­er­pflichtige Leistungen in Anspruch nimmt (z. B. Beratungs­leis­tungen), kann sie diese Vorsteuer geltend machen, sofern sie selbst umsatz­steu­er­pflichtig ist (nicht bei rein gemein­nüt­zigen Genos­sen­schaften).

4. Steuer­liche Anmeldung

  • Gewer­be­an­meldung:
    • Eine Genos­sen­schaft muss nach der Gründung beim Finanzamt angemeldet werden und erhält eine Steuer­nummer.
    • Auch wenn in der Gründungs­phase keine Gewinne erzielt werden, sollte eine Steuer­erklärung abgegeben werden, um die Gründungs­kosten als Betriebs­aus­gaben zu dokumen­tieren.
  • Kapital­ertrags­steuer (relevant für Unter­stützer):
    • Die Unter­stützer des Crowd­fun­dings sollten beachten, dass ihre Einlagen in die Genos­sen­schaft unter Umständen nicht als Spenden gelten, sondern als Inves­tition oder Beitrag zum Eigen­ka­pital. Das hat keine direkten Auswir­kungen auf die Genos­sen­schaft, könnte aber steuer­liche Konse­quenzen für die Unter­stützer haben.

5. Trans­parenz und Dokumen­tation

  • Es ist wichtig, die Crowd­funding-Einlagen und deren Verwendung sauber zu dokumen­tieren:
    • Zweck­bindung: Es muss klar sein, dass die Gelder ausschließlich für die Gründung der Genos­sen­schaft und deren Betrieb verwendet werden.
    • Verwendung: Die Belege für Notar­kosten, Berater­rech­nungen etc. sollten sorgfältig aufbe­wahrt und in der Buchhaltung der Genos­sen­schaft korrekt erfasst werden.

Fazit:

  • Die direkt als Eigen­ka­pital einge­brachte Crowd­funding-Summe ist steuerfrei.
  • Die Gründungs­kosten (Notar, Berater usw.) sind abziehbare Betriebs­aus­gaben und mindern den Gewinn der Genos­sen­schaft.
  • Falls die Genos­sen­schaft keine Einnahmen in der Gründungs­phase erzielt, entstehen keine Steuer­ver­pflich­tungen, aber die Gründungs­kosten können in zukünf­tigen Jahren steuer­min­dernd geltend gemacht werden.

Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Steuer­be­rater einzu­be­ziehen, um sicher­zu­stellen, dass alle steuer­lichen Vorteile genutzt und Pflichten erfüllt werden.