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Bei der Verwendung von Mailgun können unter bestimmten Umständen DSGVO-relevante Probleme auftreten – aber sie sind lösbar, wenn man bestimmte Punkte beachtet.
Mailgun hat seinen Hauptsitz in den USA, was zunächst kritisch ist, da personenbezogene Daten (z. B. E‑Mail-Adressen, IP-Adressen, Tracking-Informationen) in ein Drittland außerhalb der EU übermittelt werden könnten.
Aber:
Mailgun bietet auch Rechenzentren in der EU (z. B. in Frankfurt) und ermöglicht die regionale Datenverarbeitung, was ein wichtiger Schritt zur DSGVO-Konformität ist.
| Thema | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Datentransfer in die USA | Übermittlung personenbezogener Daten in ein unsicheres Drittland (USA) ohne Angemessenheitsbeschluss | Nur EU-Datenregion aktivieren und Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV / DPA) abschließen |
| Tracking von Öffnungen/Klicks | Nutzerverhalten wird mitgetrackt (z. B. via Pixel oder Tracking-Links) | Nur mit Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erlaubt; ggf. Tracking deaktivieren |
| E‑Mail-Inhalte mit personenbezogenen Daten | Inhalt wird über US-Server geleitet (wenn EU-Region nicht genutzt wird) | Keine sensiblen Daten im Mail-Text oder nur bei aktivierter EU-only-Verarbeitung |
Mailgun kann DSGVO-konform verwendet werden, wenn:
Wenn du dich unsicher fühlst, könnte ein Anbieter mit Sitz in der EU (wie z. B. Sendinblue / Brevo, CleverReach, mailjet) als Alternative sinnvoll sein.