Wie muss ich die eingesammelte Crowdfunding-Summe versteuern, wenn sie zur Gründung einer Genossenschaft dient?
Die steuerliche Behandlung der über Crowdfunding eingesammelten Gelder hängt davon ab, wie sie verwendet werden und in welchem rechtlichen Rahmen das Crowdfunding stattfindet. Wenn die Gelder zur Gründung einer Genossenschaft dienen, gibt es mehrere Aspekte zu beachten.
Steuerliche Behandlung Crowdfunding
1. Zweck der eingesammelten Gelder
- Gelder als Einnahmen (z. B. Vorverkauf oder wirtschaftliche Gegenleistung):
- Wenn Unterstützer durch ihre Beiträge eine Gegenleistung erhalten (z. B. ein Produkt, eine Dienstleistung oder andere Vorteile), werden die Gelder in der Regel als Einnahmen behandelt.
- In diesem Fall sind die Gelder umsatzsteuerpflichtig, und es müssen Einkommenssteuer (bei Einzelpersonen) oder Körperschaftssteuer (bei Unternehmen) auf den Gewinn gezahlt werden.
- Gelder als Spenden:
- Werden die Gelder ohne Gegenleistung eingesammelt, könnten sie als Spenden betrachtet werden. Allerdings dürfen Spenden nur von gemeinnützigen Organisationen entgegengenommen werden, die berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen. Eine Genossenschaft, die nicht als gemeinnützig anerkannt ist, kann keine steuerlich absetzbaren Spenden erhalten.
- Gelder als Eigenkapital (Einlagen in die Genossenschaft):
- Wenn Unterstützer Anteile an der Genossenschaft erwerben oder die Gelder direkt als Eigenkapital der Genossenschaft genutzt werden, gelten diese nicht als Einnahmen, sondern als Eigenmittel und sind steuerfrei. Hierbei müssen die Einlagen korrekt dokumentiert und im Genossenschaftskapital ausgewiesen werden.
2. Steuerliche Behandlung während der Gründungsphase
- Vor Gründung der Genossenschaft:
- Wenn das Crowdfunding vor der formalen Gründung der Genossenschaft erfolgt, werden die Gelder zunächst von der Person oder Organisation verwaltet, die das Crowdfunding durchführt. Diese ist für die korrekte steuerliche Behandlung verantwortlich (z. B. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer).
- Nach Gründung können die Gelder als Einlage oder Darlehen an die Genossenschaft übertragen werden.
- Nach Gründung der Genossenschaft:
- Sobald die Genossenschaft formal existiert, können die Crowdfunding-Gelder als Startkapital oder Betriebsmittel in die Buchhaltung der Genossenschaft aufgenommen werden.
- Solange die Genossenschaft nicht wirtschaftlich tätig ist, sondern nur für die Organisation und den Aufbau der Plattform verwendet wird, fallen keine direkten Steuern auf das Kapital an.
3. Steuerarten, die berücksichtigt werden müssen
- Umsatzsteuer:
- Falls Unterstützer durch das Crowdfunding Produkte oder Dienstleistungen erwerben, unterliegen diese Umsätzen der Umsatzsteuer (19 % oder 7 % in Deutschland, abhängig von der Leistung).
- Wenn es sich um reine Spenden oder Eigenkapital handelt, fällt keine Umsatzsteuer an.
- Einkommens- oder Körperschaftssteuer:
- Gelder, die als Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit betrachtet werden, unterliegen der Einkommenssteuer (bei Einzelpersonen) oder Körperschaftssteuer (bei Unternehmen/Genossenschaften).
- Beträge, die als Einlagen oder Startkapital genutzt werden, sind steuerfrei.
- Grunderwerbsteuer (bei Investitionen in Immobilien):
- Falls die Genossenschaft die Gelder später für den Erwerb von Immobilien verwendet, könnte Grunderwerbsteuer anfallen.
4. Gemeinnützige Genossenschaft (optional)
- Wenn die Genossenschaft als gemeinnützig anerkannt ist, genießt sie steuerliche Vorteile:
- Spenden an die Genossenschaft sind steuerlich absetzbar.
- Einnahmen aus dem Crowdfunding, die direkt den gemeinnützigen Zwecken der Genossenschaft dienen, könnten steuerfrei sein.
- Gemeinnützige Genossenschaften müssen die Gemeinnützigkeit jedoch beim Finanzamt nachweisen und bestimmte Regeln erfüllen (z. B. keine Ausschüttung von Gewinnen an Mitglieder).
5. Empfehlungen
- Klare Zweckbindung: Dokumentiere genau, wie die Gelder verwendet werden (z. B. zur Deckung der Gründungskosten, als Eigenkapital oder für die Entwicklung der Plattform).
- Beratung durch Experten: Ziehe einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Genossenschaftsrecht hinzu, um die steuerlichen Konsequenzen korrekt zu planen.
- Transparenz: Kommuniziere den Unterstützern klar, wie ihre Beiträge verwendet werden (z. B. Eigenkapital, Gegenleistung, Spende).
Fazit:
Wenn die Crowdfunding-Summe direkt als Eigenkapital in die Genossenschaft eingebracht wird, ist sie in der Regel steuerfrei. Wenn jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten damit finanziert werden oder Unterstützer Gegenleistungen erhalten, können Umsatz- und Einkommenssteuern anfallen. Eine frühzeitige steuerliche Planung und eine klare Trennung der Gelder zwischen Gründungsphase und wirtschaftlicher Tätigkeit sind essenziell, um steuerliche Probleme zu vermeiden.