Neue Alternative zu Genossenschaften
Im Koalitionsvertrag 2025 hat die Bundesregierung die Einführung einer neuen Rechtsform angekündigt: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Diese soll Unternehmen ermöglichen, ihr Vermögen dauerhaft im Unternehmen zu halten und Gewinne nicht an Gesellschafter auszuschütten.
Quelle: BVMW, Haufe Verlag
Kernmerkmale der GmgV
- Vermögensbindung: Gewinne bleiben im Unternehmen und dienen dessen langfristiger Entwicklung. — Quelle: FAZ
- Gesellschafterstruktur: Nur aktive Personen oder Unternehmen mit ähnlicher Vermögensbindung können Gesellschafter sein, d.h. alle Gesellschafter sollen aktiv im Unternehmen tätig sein und Verantwortung übernehmen, statt rein als Kapitalgeber zu agieren. — Quelle: Haufe Verlag
- Gesellschafterentlohnung: Die im Unternehmen tätigen Gesellschafter erhalten keine Gewinne aus dem Unternehmen, wohl aber eine marktübliche Vergütung für ihre Arbeit. — Quelle: Haufe Verlag
- Übertragbarkeit: Anteile sind nicht übertragbar oder vererblich; bei Austritt wird lediglich die ursprüngliche Einlage zurückgezahlt. — Quelle: CMS
- Kontrolle: Ein Aufsichtsverband überwacht die Einhaltung der Vermögensbindung. — Quelle: Haufe Verlag
Auswirkungen auf Genossenschaften
Genossenschaften verfolgen bereits das Ziel der Mitgliederförderung und nicht der Gewinnmaximierung. Die GmgV bietet jedoch eine rechtlich klarere Struktur für die Vermögensbindung, was insbesondere bei der Unternehmensnachfolge Vorteile bringt. Beispielsweise kann die GmgV helfen, das Unternehmen unabhängig von familiären Nachfolgern zu erhalten.
Ein praktisches Beispiel ist die Habitat Weine eG, die Elemente der Vermögensbindung in ihre Satzung integriert hat, um langfristige Ziele zu sichern. — Quelle: GenoDigital
Vergleich Genossenschaft / GmgV
Merkmal | Genossenschaft | Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) |
---|---|---|
Zweck | Förderung der Mitglieder | Erhalt des Unternehmensvermögens und Gemeinwohlorientierung |
Gewinnverwendung | Überschüsse können an Mitglieder ausgeschüttet werden | Gewinne bleiben im Unternehmen (keine Ausschüttung) |
Mitbestimmung | Demokratisch: ein Mitglied = eine Stimme | Strukturiert: Entscheidungsträger nach Gemeinwohlbindung, keine typische Mitgliederdemokratie |
Vermögensbindung | Teilweise: Rücklagenbildung, aber Auflösung möglich | Dauerhaft gesetzlich gesichert, selbst bei Auflösung bleibt Vermögen gebunden |
Gründung | Mindestens 3 Mitglieder notwendig | Voraussichtlich flexibler, auch Einzelgründung denkbar |
Auflösung | Möglich durch Mitgliederbeschluss | Nur unter strengen Bedingungen, Vermögen bleibt gemeinnützig gebunden |
Zielgruppe | Gemeinschaften, die sich gegenseitig fördern wollen | Unternehmen, die unabhängig von Eigentümern bestehen und dauerhaft dem Zweck dienen sollen |
Rechtsaufsicht | Genossenschaftsverband prüft regelmäßig | Überwachungsbehörde oder Treuhandaufsicht vorgesehen |
Zusammenfassung:
➔ Genossenschaften sind ideal für Projekte, bei denen die Mitglieder im Vordergrund stehen.
➔ GmgV eignet sich für Unternehmen, die auf ewig ihrem sozialen oder unternehmerischen Zweck verpflichtet sein sollen, ohne Rücksicht auf künftige Gesellschafterinteressen.
🚀 Fazit
Die Einführung der GmgV schafft eine neue Möglichkeit für Selbstständige und Unternehmen, ihre Werte und Ziele langfristig zu sichern. Sie ergänzt bestehende Rechtsformen und bietet eine Alternative für Unternehmen, die Verantwortungseigentum und Vermögensbindung in den Mittelpunkt stellen möchten. — Quelle: Wikipedia